Förderung für Dach & Fassade in Lauffen am Neckar
Für Lauffen am Neckar (74348) haben wir 3 Förderungen zu Dach & Fassade erfasst, davon 1 direkt aus der Kommune.
Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und werden regelmäßig gegengeprüft.
Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigenZuklappen
Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.
So läuft es Schritt für Schritt →Bund
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Anteilige Zuschussförderung (genaue Fördersätze nicht auf der Seite beziffert)
Für wen: Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen (Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)
Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die technische Mindestanforderungen erfüllen und das energetische Niveau verbessern (z. B. Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Gebäudenetz, Fachplanung/Baubegleitung); für bestimmte Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend hinzuzuziehen; Antragstellung online über das BAFA-Portal; ab 21.07.2026 müssen neue TPB-IDs generiert werden für Anträge nach neuen Förderkonditionen WICHTIG – Reihenfolge: Der Antrag muss VOR Beginn der Arbeiten gestellt werden. Es muss bereits ein Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – der Vertrag tritt also erst in Kraft, wenn die Förderzusage da ist. Diese Klausel darf NICHT nachträglich ergänzt werden.
Zeitpunkt: Neue TPB-IDs erforderlich ab 21.07.2026; gesonderte Regelungen für Anträge bis 20.07.2026
Zur offiziellen SeiteKfW-Kredit 261 – Sanierung zum Effizienzhaus (Wohngebäude)
Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit, davon Tilgungszuschuss 5-15 % je nach Effizienzhaus-Stufe (max. 22.500 Euro). Zusätzlich bis zu 10 % für ein Worst-Performing-Building und bis zu 15 % für serielle Sanierung.
Für wen: Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
Tilgungszuschuss gestaffelt: Effizienzhaus 40 NH 15 %, EH 40 EE 10 %, EH 55 NH 10 %, EH Denkmal NH 10 %, EH 55 EE / 70 NH / 85 NH / Denkmal EE je 5 %. Für EH 70 EE und EH 85 EE gibt es keinen Zuschuss. Konditionen zuletzt zum 21.07.2026 angepasst. Achtung: Das Programm steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).
Zur offiziellen SeiteKommune
Kommunales Förderprogramm für die Unterstützung von privaten Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in der historischen Gesamtanlage
Bis zu 15% der förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme, höchstens jedoch 10.000 €
Für wen: Private Eigentümer von Gebäuden in der Gesamtanlage Lauffen (Lauffen-Dorf und Lauffen-Stadt)
Kosten müssen in sach- und fachgerechter Erfüllung der Gestaltungssatzungen gemäß den Zielen der Gesamtanlagensatzung entstehen; Kombination mit Mitteln von Stiftungen, Landesdenkmalpflege oder energetischer Sanierungsförderung möglich; im Sanierungsgebiet 'Stadtmitte (Lauffen IV)' bereits geförderte Objekte sind von dieser Förderung ausgeschlossen
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 15.08.2026).
Zur offiziellen SeiteWohnst du nicht in Lauffen am Neckar?
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Förderungen für meine PLZAngaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.