Förderung der Energieberatung in Bad Friedrichshall
Für Bad Friedrichshall (74177) haben wir 1 Förderung zu Energieberatung erfasst.
Alle Angaben stammen aus den amtlichen Quellen und werden regelmäßig gegengeprüft.
Wichtig: erst der Antrag, dann der AuftragText anzeigenZuklappen
Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach die Förderung beantragt, bekommt nichts – auch nicht nachträglich. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
Ein Angebot einholen darfst du vorher. Ein Vertrag ist ebenfalls erlaubt, wenn darin steht, dass er erst mit der Förderzusage gilt. Diese Klausel muss von Anfang an drinstehen – nachträglich ergänzen zählt nicht.
So läuft es Schritt für Schritt →Achte darauf, dass dein Energieberater in der amtlichen Liste stehtText anzeigenZuklappen
Für den Sanierungsfahrplan (iSFP) und für Fachplanung und Baubegleitung gibt es nur dann Geld, wenn ein eingetragener Energieeffizienz-Experte die Arbeit macht. Steht dein Berater nicht in der Liste, ist die Förderung weg – und das fällt meist erst auf, wenn der Antrag schon läuft.
Für einen reinen Heizungstausch brauchst du dagegen keinen Experten – dort genügt die Erklärung deines Fachbetriebs.
Berater in der amtlichen Expertenliste suchen →Liste von BMWE, BAFA, KfW und dena · Grundlage: BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen Nr. 2, 5.5 und 9.3
Bund
Förderung individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
50 Prozent der Kosten, max. 650 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus); max. 850 Euro (3 oder mehr Wohneinheiten); zusätzlich einmaliger Zuschuss bis 250 Euro für WEG bei Erläuterung in Eigentümerversammlung
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein-, Zweifamilienhäusern oder Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten sowie Wohnungseigentümergemeinschaften
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans durch Energieberaterin/-berater; bei Umsetzung der im iSFP genannten Einzelmaßnahmen (außer Heizungs- oder Fenstertausch) zusätzlich iSFP-Bonus von bis zu 2,5 Prozent auf die reguläre Förderung
Zeitpunkt: Kein Enddatum genannt (Stand: 14.08.2026).
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Förderungen für meine PLZAngaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle.