Energieberatung und Sanierungsfahrplan
Die Beratung wird zur Hälfte bezahlt – und sie ist der Schlüssel: Bei Dach, Fassade und Fenstern gibt es ohne Energieberater überhaupt keine Förderung.
Der teuerste Fehler bei der Beratung
Einen Berater beauftragen, der nicht in der amtlichen Expertenliste steht. Dann gibt es weder für die Beratung noch für den Sanierungsfahrplan Geld – und der Fahrplan taugt auch nicht als Grundlage für den 5-Prozentpunkte-Bonus bei späteren Maßnahmen.
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Berater aus der amtlichen Liste auswählen
Nur wer in der Energieeffizienz-Expertenliste von BMWE, BAFA, KfW und dena geführt ist, darf geförderte Beratungen und Sanierungsfahrpläne erstellen. Nachsehen unter energie-effizienz-experten.de.
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Antrag stellen – du selbst oder dein Berater mit Vollmacht
Antragsteller bist grundsätzlich du als Beratungsempfänger. Dein Energieberater darf den Antrag aber für dich stellen, wenn du ihn dazu bevollmächtigst. Klär vorher ab, wer es übernimmt – sonst macht es am Ende keiner.
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Beratung durchführen lassen
Der Experte nimmt das Gebäude auf und erstellt den Bericht beziehungsweise den individuellen Sanierungsfahrplan.
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Den Fahrplan für spätere Maßnahmen nutzen
Setzt du eine Maßnahme aus dem Fahrplan innerhalb von 15 Jahren um, gibt es 5 Prozentpunkte zusätzlich – allerdings erst ab 30.000 € brutto je Maßnahme.
Was die Beratung selbst kostet – und was du zurückbekommst
Gefördert werden 50 % des förderfähigen Beratungshonorars: höchstens 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einmalig 250 € zusätzlich. Das BAFA nennt als Bearbeitungszeit etwa zwei Wochen.
Der Fahrplan lohnt sich nicht bei jeder Kleinigkeit
Der Bonus greift nur bei Maßnahmen ab 30.000 € brutto und nur innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung. Wer nur die Fenster tauschen will, bekommt über den Fahrplan keinen zusätzlichen Cent – die Beratung kann trotzdem sinnvoll sein, nur eben nicht wegen des Bonus.
Achte auf die amtliche Expertenliste
Der Experte muss in der Liste von BMWE, BAFA, KfW und dena geführt sein. Ist er das nicht, ist die Förderung weg – und das fällt meist erst auf, wenn der Antrag schon läuft. Nachsehen kannst du unter energie-effizienz-experten.de.
Was gibt es bei dir?
Neben der Bundesförderung zahlen viele Städte und Gemeinden zusätzlich. Postleitzahl eingeben und nachsehen.
Förderungen für meine PLZGrundlage: BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen Nummern 2 Buchstabe g und l, 5.5 und 9.3 sowie die Angaben des BAFA zur Energieberatung für Wohngebäude (EBW), geprüft am 17.08.2026. Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung – über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle. Die Anträge stellst du bei KfW, BAFA oder deiner Kommune, nicht bei uns.