Fenster und Außentüren
Neue Fenster und Außentüren gehören zur Gebäudehülle. Der Antrag geht ans BAFA – und ohne Energieberater läuft hier nichts.
Der teuerste Fehler
Unterschreibst du beim Handwerker, bevor der Antrag draußen ist, bekommst du nichts – auch nicht nachträglich. Für die Förderstelle beginnt das Vorhaben mit deiner Unterschrift, nicht mit dem ersten Hammerschlag.
- 1
Angebot einholen
Such dir einen Fachbetrieb und lass dir ein Angebot machen. Beratung und Planung darfst du vorher erledigen – das gilt ausdrücklich noch nicht als Beginn des Vorhabens.
- 2
Vertrag schließen – mit der entscheidenden Klausel
Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten: Er gilt erst, wenn die Förderzusage da ist. Außerdem muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum darin stehen. Diese Klausel muss von Anfang an drin sein – nachträglich ergänzen zählt nicht.
- 3
Energieeffizienz-Experten beauftragen
Für den Fenstertausch brauchst du zwingend einen in der amtlichen Liste eingetragenen Energieeffizienz-Experten. Er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und gibt dir dazu eine TPB-ID – diese Nummer trägst du im Online-Antrag des BAFA ein. Ein Fachbetrieb allein genügt hier nicht.
- 4
Antrag stellen – vor Beginn der Arbeiten
Den Antrag stellst du selbst als Eigentümer, nicht dein Handwerker. Er kann dir nur die Bestätigung liefern. Erst wenn der Antrag gestellt ist, darf gearbeitet werden.
- 5
Umsetzen lassen
Jetzt baut dein Betrieb. Heb alle Rechnungen auf, getrennt nach Material und Arbeitslohn.
- 6
Nachweise einreichen, Geld bekommen
Nach der Fertigstellung reichst du die Abschlussbestätigung und die Rechnungen ein. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Wohin der Antrag geht – und wie die Papiere heißen
Der Antrag geht ans BAFA. Vorher brauchst du die TPB (technische Projektbeschreibung), nach der Umsetzung den TPN (technischer Projektnachweis). Beides darf nur ein eingetragener Energieeffizienz-Experte ausstellen.
Die TPB gilt nur zwei Monate
Zwischen der technischen Projektbeschreibung und dem Antrag dürfen höchstens zwei Monate liegen – danach verfällt sie und muss neu erstellt werden. Stell den Antrag also zügig, nachdem du die TPB-ID bekommen hast.
Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein
Gefördert werden nur Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Bei einem jüngeren Haus gibt es für die Gebäudehülle nichts.
Achte auf die amtliche Expertenliste
Der Experte muss in der Liste von BMWE, BAFA, KfW und dena geführt sein. Ist er das nicht, ist die Förderung weg – und das fällt meist erst auf, wenn der Antrag schon läuft. Nachsehen kannst du unter energie-effizienz-experten.de.
Zwei Grenzen, die oft übersehen werden
Mindestens 300 € müssen es sein
Kleinere Einzelmaßnahmen werden nicht gefördert. Die Grenze liegt bei 300 € brutto je Maßnahme.
Der Sanierungsfahrplan-Bonus greift erst ab 30.000 €
Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gibt es nur, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist, innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird und mindestens 30.000 € brutto kostet.
Was gibt es bei dir?
Neben der Bundesförderung zahlen viele Städte und Gemeinden zusätzlich. Postleitzahl eingeben und nachsehen.
Förderungen für meine PLZGrundlage: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026, Nummern 8.4.2, 9.2, 9.3 und 9.5; ergänzt um die Angaben von KfW und BAFA zum jeweiligen Antragsverfahren. Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung – über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle. Die Anträge stellst du bei KfW, BAFA oder deiner Kommune, nicht bei uns.