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Fenster und Außentüren

Neue Fenster und Außentüren gehören zur Gebäudehülle. Der Antrag geht ans BAFA – und ohne Energieberater läuft hier nichts.

Der teuerste Fehler

Unterschreibst du beim Handwerker, bevor der Antrag draußen ist, bekommst du nichts – auch nicht nachträglich. Für die Förderstelle beginnt das Vorhaben mit deiner Unterschrift, nicht mit dem ersten Hammerschlag.

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    Angebot einholen

    Such dir einen Fachbetrieb und lass dir ein Angebot machen. Beratung und Planung darfst du vorher erledigen – das gilt ausdrücklich noch nicht als Beginn des Vorhabens.

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    Vertrag schließen – mit der entscheidenden Klausel

    Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten: Er gilt erst, wenn die Förderzusage da ist. Außerdem muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum darin stehen. Diese Klausel muss von Anfang an drin sein – nachträglich ergänzen zählt nicht.

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    Energieeffizienz-Experten beauftragen

    Für den Fenstertausch brauchst du zwingend einen in der amtlichen Liste eingetragenen Energieeffizienz-Experten. Er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und gibt dir dazu eine TPB-ID – diese Nummer trägst du im Online-Antrag des BAFA ein. Ein Fachbetrieb allein genügt hier nicht.

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    Antrag stellen – vor Beginn der Arbeiten

    Den Antrag stellst du selbst als Eigentümer, nicht dein Handwerker. Er kann dir nur die Bestätigung liefern. Erst wenn der Antrag gestellt ist, darf gearbeitet werden.

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    Umsetzen lassen

    Jetzt baut dein Betrieb. Heb alle Rechnungen auf, getrennt nach Material und Arbeitslohn.

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    Nachweise einreichen, Geld bekommen

    Nach der Fertigstellung reichst du die Abschlussbestätigung und die Rechnungen ein. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Wohin der Antrag geht – und wie die Papiere heißen

Der Antrag geht ans BAFA. Vorher brauchst du die TPB (technische Projektbeschreibung), nach der Umsetzung den TPN (technischer Projektnachweis). Beides darf nur ein eingetragener Energieeffizienz-Experte ausstellen.

Die TPB gilt nur zwei Monate

Zwischen der technischen Projektbeschreibung und dem Antrag dürfen höchstens zwei Monate liegen – danach verfällt sie und muss neu erstellt werden. Stell den Antrag also zügig, nachdem du die TPB-ID bekommen hast.

Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein

Gefördert werden nur Bestandsgebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Bei einem jüngeren Haus gibt es für die Gebäudehülle nichts.

Achte auf die amtliche Expertenliste

Der Experte muss in der Liste von BMWE, BAFA, KfW und dena geführt sein. Ist er das nicht, ist die Förderung weg – und das fällt meist erst auf, wenn der Antrag schon läuft. Nachsehen kannst du unter energie-effizienz-experten.de.

Zwei Grenzen, die oft übersehen werden

Mindestens 300 € müssen es sein

Kleinere Einzelmaßnahmen werden nicht gefördert. Die Grenze liegt bei 300 € brutto je Maßnahme.

Der Sanierungsfahrplan-Bonus greift erst ab 30.000 €

Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gibt es nur, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist, innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird und mindestens 30.000 € brutto kostet.

Was gibt es bei dir?

Neben der Bundesförderung zahlen viele Städte und Gemeinden zusätzlich. Postleitzahl eingeben und nachsehen.

Förderungen für meine PLZ

Grundlage: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026, Nummern 8.4.2, 9.2, 9.3 und 9.5; ergänzt um die Angaben von KfW und BAFA zum jeweiligen Antragsverfahren. Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung – über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle. Die Anträge stellst du bei KfW, BAFA oder deiner Kommune, nicht bei uns.