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Heizung und Wärmepumpe

Der Zuschuss kommt von der KfW – aber nur, wenn der Antrag draußen ist, bevor du den Auftrag vergibst. Die Bestätigung dafür holst du dir bei deinem Fachbetrieb.

Der teuerste Fehler

Unterschreibst du beim Handwerker, bevor der Antrag draußen ist, bekommst du nichts – auch nicht nachträglich. Für die Förderstelle beginnt das Vorhaben mit deiner Unterschrift, nicht mit dem ersten Hammerschlag.

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    Angebot einholen

    Such dir einen Fachbetrieb und lass dir ein Angebot machen. Beratung und Planung darfst du vorher erledigen – das gilt ausdrücklich noch nicht als Beginn des Vorhabens.

  2. 2

    Vertrag schließen – mit der entscheidenden Klausel

    Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten: Er gilt erst, wenn die Förderzusage da ist. Außerdem muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum darin stehen. Diese Klausel muss von Anfang an drin sein – nachträglich ergänzen zählt nicht.

  3. 3

    Bestätigung zum Antrag (BzA) holen

    Beim Heizungstausch genügt die Bestätigung deines Fachbetriebs – ein Energieberater ist nicht nötig. Achtung: Sobald du den Sanierungsfahrplan-Bonus nutzen willst, ist ein eingetragener Energieeffizienz-Experte doch Pflicht.

  4. 4

    Antrag stellen – vor Beginn der Arbeiten

    Den Antrag stellst du selbst als Eigentümer, nicht dein Handwerker. Er kann dir nur die Bestätigung liefern. Erst wenn der Antrag gestellt ist, darf gearbeitet werden.

  5. 5

    Umsetzen lassen

    Jetzt baut dein Betrieb. Heb alle Rechnungen auf, getrennt nach Material und Arbeitslohn.

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    Nachweise einreichen, Geld bekommen

    Nach der Fertigstellung reichst du die Abschlussbestätigung und die Rechnungen ein. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Wohin der Antrag geht – und wie die Papiere heißen

Der Antrag für den Heizungstausch geht an die KfW, nicht ans BAFA. Vorher brauchst du die BzA (Bestätigung zum Antrag), nach dem Einbau die BnD (Bestätigung nach Durchführung). Beide stellt dein Fachbetrieb aus. Zusätzlich brauchst du deine Steuer-Identifikationsnummer.

Zwei Grenzen, die oft übersehen werden

Mindestens 300 € müssen es sein

Kleinere Einzelmaßnahmen werden nicht gefördert. Die Grenze liegt bei 300 € brutto je Maßnahme.

Der Sanierungsfahrplan-Bonus greift erst ab 30.000 €

Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gibt es nur, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist, innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umgesetzt wird und mindestens 30.000 € brutto kostet.

Was gibt es bei dir?

Neben der Bundesförderung zahlen viele Städte und Gemeinden zusätzlich. Postleitzahl eingeben und nachsehen.

Förderungen für meine PLZ

Grundlage: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026, Nummern 8.4.2, 9.2, 9.3 und 9.5; ergänzt um die Angaben von KfW und BAFA zum jeweiligen Antragsverfahren. Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung – über Bewilligung und Höhe entscheidet allein die zuständige Förderstelle. Die Anträge stellst du bei KfW, BAFA oder deiner Kommune, nicht bei uns.